Eltern


In Artikel 17 Abs. 4 der Landesverfassung von Baden-Württemberg heißt es:

„Die Erziehungsberechtigten wirken durch gewählte Vertreter an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule mit. Näheres regelt ein Gesetz.“

Damit gemeint ist das Schulgesetz von Baden Württemberg. Dort steht in §55:

„Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft.“

In Klassenpflegschaft, Elternbeirat und Schulkonferenz nehmen die Eltern diese Rechte wahr.
In den vergangenen Jahren hat der Elternbeirat vertrauensvoll mit der Schulleitung und der Lehrerschaft der Kirschenfeldschule zusammengearbeitet. Regelmäßige Gespräche der Elternbeiratsvorsitzenden mit der Rektorin, die obligatorische Teilnahme der Rektorin an den Elternbeiratssitzungen, sowie persönliche Gespräche gewährleisten den so wichtigen Informationsaustausch untereinander.

Elternbeirat